Freitag, kurz nach sieben. Jemand tippt „Italiener in der Nähe“ ins Handy. Auf der Karte erscheinen drei Lokale. Das erste zeigt Fotos von vor dem Umbau, das zweite eine Speisekarte als PDF, die sich auf dem Smartphone kaum lesen lässt, das dritte die aktuelle Karte, frische Bilder der Gerichte und einen Button zum Reservieren. Den Tisch bekommt oft nicht die stärkste Küche, sondern das Lokal, das sich am klarsten zeigt.
Dieser Leitfaden richtet sich an Restaurants, Cafés, Bäckereien mit Sitzplätzen und Bars. Es geht um das Google Unternehmensprofil, die Speisekarte als Webseite statt PDF, Preisangaben und Allergenkennzeichnung, die längst auch online gelten, das Verhältnis zwischen Lieferplattformen und eigenem Bestellkanal, Instagram und Kurzvideos, Bewertungen sowie Reservierung und Stammgäste.
Google Unternehmensprofil: Ihr Schaufenster auf der Karte
Für die Gastronomie ist das Unternehmensprofil oft wichtiger als die Website. Viele Gäste finden Sie auf der Karte, schauen Fotos, Bewertungen und Speisekarte an und entscheiden, ohne Ihre Seite je zu öffnen. Jedes Feld zählt.
- Hauptkategorie: die engste passende, etwa italienisches Restaurant, Frühstückscafé oder Konditorei, statt nur „Restaurant“. Weitere Angebote über Zusatzkategorien.
- Öffnungszeiten: reguläre Zeiten, Feiertage und Sonderzeiten, dazu eigene Zeiten für Lieferung, Abholung und Außer-Haus-Verkauf.
- Merkmale: Terrasse, kinderfreundlich, vegetarische Gerichte, rollstuhlgerechter Eingang, Hunde willkommen. Genau danach filtern Suchende.
- Fotos: zuerst die Außenansicht, damit man den Eingang erkennt, dann Gastraum, Lieblingsgerichte und Team. Mit jeder neuen Karte auffrischen.
- Speisekarte: Abschnitte, Gerichte, Beschreibungen und Preise im Menü-Editor, dazu der Link zur Karte auf Ihrer Website.
- Bestellen und Reservieren: Sie können Online-Bestellungen über Google verwalten, einen bevorzugten Anbieter festlegen und unerwünschte Drittanbieter entfernen. Mit einem unterstützten Reservierungsanbieter lässt sich direkt aus dem Profil ein Tisch buchen.
- Beiträge: neue Saisonkarte, Weinabend, geschlossene Gesellschaft am Samstag.
Laden Sie ein Foto oder PDF der Karte hoch, versucht Google, daraus automatisch Abschnitte und Gerichte zu erzeugen. Das ist ein brauchbarer Anfang, mehr nicht. Prüfen Sie jede Zeile; ein falsch erkannter Preis ist ärgerlich für den Gast und widerspricht den Preisangabenregeln weiter unten.
In der Leistungsübersicht des Profils sehen Sie Suchanfragen, Klicks auf die Speisekarte und Reservierungen. Ein monatlicher Blick darauf, welche Fotos und Beiträge etwas bewegt haben, ist besser als Bauchgefühl.
Die Speisekarte als Webseite, nicht als PDF
Ein PDF ist für Sie bequem: Die Grafikerin schickt die Datei, Sie laden sie hoch. Für Gäste ist es eine Datei, die langsam lädt, auf dem Smartphone gezoomt werden muss und die Suchmaschinen schlecht lesen. Veröffentlichen Sie die Karte als Webseite und bieten Sie das PDF höchstens als Download an.
- Sie ist auf dem Smartphone ohne Zoomen lesbar.
- Suchmaschinen lesen Gerichte und Beschreibungen; wer „Spätzle Stuttgart-West“ sucht, kann direkt auf Ihrer Karte landen.
- Preise ändern Sie im Redaktionssystem, ohne auf die Grafik zu warten.
- Allergenhinweise, vegetarische und vegane Kennzeichnung und Portionsangaben lassen sich ergänzen.
- Gäste mit Screenreader können die Karte tatsächlich nutzen.
Ergänzen Sie strukturierte Daten. Google empfiehlt für lokale Unternehmen unter anderem Felder für den Link zur Speisekarte, die Küchenrichtung (servesCuisine), die Preisspanne und die Öffnungszeiten. Sterne-Markup für eigene Bewertungen lassen Sie weg; Google empfiehlt es nur für Websites, die Bewertungen über andere Unternehmen sammeln.
Preisangaben gelten auch online
Nach § 13 der Preisangabenverordnung müssen Gaststätten die Preise ihrer Speisen und Getränke in Preisverzeichnissen angeben, die auf den Tischen ausliegen oder vor der Bestellung vorgelegt werden, und neben dem Eingang ein Verzeichnis der wesentlichen Angebote aushängen. Die Preise sind Endpreise und schließen Bedienungsgeld und sonstige Zuschläge ein.
Für die digitale Seite heißt das: Website, Google-Karte, Lieferplattformen und Aushang zeigen dieselben Preise. Wenn Sie erhöhen, ändern Sie an einer Stelle und verteilen von dort aus. Ein alter Preis auf der Website, der dem neuen auf der Karte widerspricht, ist die erste Beschwerde, die Sie nicht brauchen.
Allergene und Zusatzstoffe: ein Prozess, keine Fußnote
Die Lebensmittelinformationsverordnung der EU verlangt auch bei loser Ware Angaben zu den 14 Hauptallergenen: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite oberhalb eines Grenzwerts, Lupinen und Weichtiere. Wie die Information bereitgestellt wird, regelt in Deutschland § 4 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung.
Danach sind die Angaben gut sichtbar und lesbar zu machen, etwa auf Speisekarte, Aushang oder in einem elektronischen Angebot, und zwar vor Abschluss des Kaufs. Alternativ ist mündliche Auskunft durch das Personal möglich, wenn eine schriftliche oder elektronische Dokumentation vorliegt, die Gäste auf Nachfrage einsehen können, und ein gut sichtbarer Hinweis darauf existiert. Auch bestimmte Zusatzstoffe, etwa Farb- oder Konservierungsstoffe, sind bei loser Ware kenntlich zu machen.
Bei Bestellungen über Website oder App greift Artikel 14 der Lebensmittelinformationsverordnung: Die Pflichtinformationen müssen vor Abschluss der Bestellung verfügbar sein. Der Hinweis „Fragen Sie unser Personal“ hilft im Online-Shop niemandem. Die eigentliche Arbeit passiert aber in der Küche.
- Führen Sie für jedes Gericht eine Zutaten- und Allergenliste; Website und Karte werden daraus gespeist.
- Füllen Sie die Allergenfelder auf Lieferplattformen aus derselben Liste.
- Das Service-Team beantwortet Allergenfragen anhand der Liste, nicht aus dem Gedächtnis.
- Benennen Sie eine Person, die bei Rezept- oder Lieferantenwechsel alles aktualisiert.
Eigener Bestellkanal oder Lieferando, Wolt und Uber Eats?
Lieferando, Wolt und Uber Eats bringen Sie vor Menschen, die noch nie von Ihnen gehört haben. Dafür kassieren sie Provision, behalten einen großen Teil der Kundenbeziehung und zeigen Sie direkt neben der Konkurrenz. Der eigene Bestellkanal funktioniert umgekehrt: keine eingebaute Reichweite, aber Gast und Daten bleiben bei Ihnen.
| Kriterium | Lieferplattformen | Eigener Bestellkanal |
|---|---|---|
| Reichweite | Neue Gäste, die nicht nach Ihnen gesucht haben | Keine eingebaute Reichweite, den Traffic bringen Sie selbst |
| Kostenstruktur | Provision pro Bestellung, dazu Gebühren für Sichtbarkeit | Software, Zahlungsabwicklung und Lieferung |
| Kundendaten | Bleiben überwiegend bei der Plattform | Bleiben bei Ihnen, Stammgastpflege wird möglich |
| Kontrolle über Karte und Preise | Nach Plattformregeln | Vollständig bei Ihnen |
| Lieferung | Fahrerflotte der Plattform verfügbar | Eigene Fahrer oder ein Lieferpartner nötig |
| Geeignet für | Neue Stadtteile, Zusatzvolumen zu Spitzenzeiten | Stammgäste, Büros, Catering und Gruppenbestellungen |
Für die meisten Betriebe lautet die Antwort: beides. Plattformen gewinnen neue Gäste, der eigene Kanal macht Stammgäste daraus. Eine Karte in der Tüte kann die nächste Bestellung direkt zu Ihnen lenken; lesen Sie vorher, was Ihr Plattformvertrag dazu sagt.
Wer selbst online verkauft, hat eigene Pflichten: ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG, Datenschutzhinweise, korrekte Preisangaben und die Allergeninformation vor der Bestellung. Ein eigener Bestellshop kann außerdem als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen, das seit Juni 2025 gilt; Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Lassen Sie das einmal prüfen, bevor Sie viel Geld in einen neuen Shop stecken.
Instagram und Kurzvideos
Der Instagram-Kanal eines Restaurants ist kein Speisekartenkatalog. Gäste folgen eher dem Gefühl, dort zu sein, als Fotos von Tellern. Was meist funktioniert: Vorbereitung in der Küche, das Saisonprodukt und seine Herkunft, die Köchin, die ein Gericht erklärt, der Moment, in dem der Teller auf den Tisch kommt.
- In den ersten Sekunden zeigen, worum es geht; lange Intros kosten Zuschauer.
- Den Standort immer markieren und den Profillink direkt auf Speisekarte und Reservierung setzen.
- Stories für Tagesgericht, Ausverkauftes und die Empfehlung für morgen nutzen, Highlights für das, was bleiben soll.
- Keine starken Filter, die das Essen anders aussehen lassen, als es ankommt. Gäste erwarten den Teller, den sie gesehen haben.
Arbeiten Sie mit Influencern, muss der kommerzielle Zweck erkennbar sein. Nach § 5a Abs. 4 UWG ist Werbung als solche kenntlich zu machen, in der Praxis mit „Werbung“ oder „Anzeige“ am Anfang des Beitrags, auch wenn die Gegenleistung ein Abendessen war. Messen Sie außerdem, was zählt: Parameter in Profil- und Story-Links und eine Herkunftsangabe im Reservierungssystem zeigen nach drei Monaten, welche Inhalte wirklich Gäste bringen.
Bewertungen: Antworten gehört zum Service
Google-Bewertungen und Sichtbarkeit auf der Karte hängen zusammen. Die größere Wirkung haben sie aber auf die Menschen, die sie lesen: Neue Gäste schauen auf die Sterne und dann darauf, wie Sie auf die schlechteste Bewertung geantwortet haben.
- Antworten Sie auf jede Bewertung, auf Kritik innerhalb von ein, zwei Tagen. Vorlagen sind in Ordnung, ein Satz sollte sich aber auf genau diese Bewertung beziehen.
- Nicht streiten. Entschuldigen, sagen, was Sie geändert haben, und anbieten, es telefonisch oder per E-Mail zu klären.
- Alle Gäste auf dieselbe Weise um Bewertungen bitten. Google untersagt Rabatte oder ein Getränk aufs Haus als Gegenleistung und das gezielte Ansprechen nur zufriedener Gäste.
- Gekaufte oder gefälschte Bewertungen sind unlauter; seit 2022 stehen sie ausdrücklich auf der Liste der stets unzulässigen Handlungen im Anhang des UWG. Zeigen Sie Bewertungen auf Ihrer Website, müssen Sie nach § 5b Abs. 3 UWG angeben, ob und wie Sie ihre Echtheit prüfen.
- Bewertungen, die gegen Googles Richtlinien verstoßen, etwa Beleidigungen, themenfremde Inhalte oder Interessenkonflikte, können Sie melden. Kritik allein ist kein Löschgrund.
Reservierung, No-Shows und Stammgäste
Reservierungen per Telefon funktionieren bis zu einem gewissen Punkt; ein Telefon, das mitten im Samstagsservice klingelt, stört Service und Reservierung gleichermaßen. Ein Reservierungssystem wie OpenTable oder ein vergleichbares Tool kennt Tischplan, Kapazität und Servicezeiten und verschickt Bestätigungen und Erinnerungen selbst.
- Das Formular kurz halten: Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Name, Telefon und ein Notizfeld für Geburtstag, Allergie oder Kinderstuhl.
- Am Tag der Reservierung erinnern, mit Link zum Stornieren; wer absagt, macht den Tisch für andere frei.
- Bei vielen No-Shows für starke Abende oder größere Gruppen eine Anzahlung oder Kreditkartenhinterlegung verlangen und die Regel bei der Buchung klar nennen.
- Eine Warteliste führen; sie füllt kurzfristige Absagen.
Bei Stammgästen geht es darum, den zweiten Besuch zu planen. Eine digitale Stempelkarte, ein Geburtstagsgruß, ein Hinweis auf die neue Saisonkarte oder ein Abend nur für Stammgäste funktionieren. Per E-Mail, SMS oder Messenger brauchen solche Nachrichten nach § 7 UWG in der Regel eine vorherige Einwilligung, sauber belegt per Double-Opt-in. Die Ausnahme für Bestandskunden ist eng. Dass jemand für eine Reservierung seine Telefonnummer angegeben hat, ist keine Einwilligung in Werbung.
Lokale Suche jenseits der Karte
Die Karte ist wichtig, aber nicht alles. Suchanfragen wie „Frühstück Prenzlauer Berg“, „glutenfreie Pizza Köln“ oder „ruhiges Café für ein Meeting“ können auch Ihre Website selbst nach oben bringen.
- Bei mehreren Standorten bekommt jeder eine eigene Seite: Adresse, Karte, Zeiten, Unterschiede in der Speisekarte, Parken und Anfahrt.
- Die Speisekarte als Text veröffentlichen; Gerichte sind genau das, was Menschen eintippen.
- Name, Adresse und Telefonnummer auf Website, Unternehmensprofil, Lieferplattformen und Verzeichnissen identisch schreiben.
- Eigene Seiten für Feiern, Gruppenmenüs, Veranstaltungen und Firmencatering anlegen; jede davon ist eine eigene Suche.
- Ladezeit und Bedienbarkeit auf dem Smartphone prüfen; Restaurantseiten werden meist unterwegs aufgerufen.
Wo fangen Sie an?
- Gehen Sie das Google Unternehmensprofil von oben bis unten durch: Kategorie, Zeiten, Feiertage, Merkmale, Fotos, Speisekarte, Bestell- und Reservierungslinks.
- Machen Sie aus der PDF-Karte eine Webseite mit Allergenangaben und strukturierten Daten.
- Prüfen Sie, ob die Preise auf Website, bei Google, auf den Plattformen und am Aushang übereinstimmen, und richten Sie eine zentrale Pflege ein.
- Kontrollieren Sie, ob alle Preise Endpreise inklusive Bedienung sind.
- Legen Sie für jedes Gericht eine Zutaten- und Allergenliste an und benennen Sie die verantwortliche Person.
- Klären Sie die Rolle von Plattformen und eigenem Bestellkanal und lesen Sie den Plattformvertrag.
- Bringen Sie Impressum und Datenschutzhinweise des Shops auf Stand.
- Legen Sie einen wöchentlichen Rhythmus für Instagram fest und verlinken Sie Speisekarte und Reservierung.
- Schreiben Sie Antwortvorlagen für Bewertungen und antworten Sie einmal pro Woche gesammelt.
- Richten Sie Online-Reservierung, Erinnerungen und Warteliste ein und klären Sie die Einwilligungen vor der ersten Stammgast-Aktion.
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